Totaler Kriegsdienstverweigerer erneut bei der Bundeswehr inhaftiert
14. Jun 2007
Jonas Grote verweigert aus Gewissensgründen, die in seiner christlichenÜberzeugung wurzeln, jeden Kriegsdienst und lehnt deshalb auch die
Wehrpflicht und die sich aus ihr ergebenden Folgen - Grundwehrdienst und
Zivildienst - ab. Während die Bundeswehr solche Verweigerer, die ihre
Überzeugung im Vorfeld klar bekundet haben, in den letzten Jahren
üblicherweise gar nicht mehr einberufen hatte, verfährt sie bei Grote
anders. Obwohl er im Frühjahr 2006 bereits die Musterung verweigert und
dabei seine Gründe offen dargelegt hatte, wurde er zum 1. April 2007 zum
Militärdienst einberufen. Dieser Einberufung folgte er nicht, sondern
stellte sich im Rahmen einer öffentlichen Aktion am 15. Mai, dem
Internationalen Tag zur Kriegsdienstverweigerung, vor eine Karlsruher
Kaserne.
"Dieses Vorgehen ist ein Rückfall in die Zeiten des Kalten Krieges",
sagt die Rechtsanwältin Barbara Kramer, Vorsitzende der Zentralstelle
KDV, zur Einberufung und Inhaftierung Grotes. "Obwohl die Bundeswehr aus
400.000 jungen Männern pro Jahrgang mittlerweile nur noch 35.000
Dienstposten für Grundwehrdienstleistende besetzen muss, zieht sie
ausgerechnet jemand ein, der aus Gewissensgründen jeden Dienst
verweigert. Die fortgesetzte Inhaftierung von Jonas Grote ist der gegen
die Verfassung verstoßende Versuch, sein Gewissen zu brechen."
Jürgen Grässlin, Bundessprecher der DFG-VK, bezeichnet die fortgesetzte
Inhaftierung des Totalverweigerers als Skandal und fordert den
Militärminister Franz-Josef Jung auf: "Entlassen Sie Jonas Grote sofort
aus der Haft! Wenn Sie der Ansicht sind, dass er sich mit seiner
Verweigerung strafbar gemacht hat, dann muss diese Frage ein
ordentliches Gericht klären."
Michael Behrendt, Sprecher der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste
und Militär, verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom
21. Juni 2005, das einen Bundeswehrmajor wegen seiner Verweigerung der
Beteiligung am Irak-Krieg freigesprochen hatte: "Das
Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Bundeswehr
Gewissensentscheidungen zu achten hat. Deshalb muss die Bundeswehr
Soldaten, die aus Gewissensgründen bestimmte Befehle verweigern, eine
Gewissen schonende diskriminierungsfreie Handlungsalternative bereit
stellen. Im Falle von Totalen Kriegsdienstverweigerern kann diese bloß
in der Entlassung aus der Bundeswehr bestehen."
Nach Informationen der drei KDV-Organisationen wird es, wie bereits
während des ersten Disziplinararrestes von Jonas Grote, auch in den
kommenden Wochen zu Protestveranstaltungen örtlicher Friedensgruppen vor
der Kaserne in Roth kommen.
Quelle: Gemeinsame Presseerklärung (14.6.2007) von Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V. (Zentralstelle KDV),
Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V
(DFG-VK) und Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
pax christi deutsche Sektion ist Mitglied der Zentralstelle KDV.
Für Rückfragen und weitere Informationen: Stefan Philipp (Zentralstelle
KDV / DFG-VK): Telefon 0177-6361276; Michael Behrendt (Kampagne gegen
Wehrpflicht): Telefon 030-44013014